Ergonomie ist kein Möbelversprechen, sondern eine Aufgabe mit klarer Rechtsgrundlage. Auf dieser Seite steht, was Arbeitgeber leisten müssen, welche Normen dahinterstehen und welche acht Punkte an einem Bildschirmarbeitsplatz eingestellt werden. Ohne Zahlen, die niemand belegen kann.
Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist kein Möbelstück, sondern ein Zusammenspiel. Stuhl, Tisch, Bildschirm und Licht hängen so eng zusammen, dass eine falsche Einstellung die anderen mitzieht. Wer den Tisch nicht verstellen kann, stellt den Stuhl zu hoch, und wer den Stuhl zu hoch stellt, verliert den Bodenkontakt.
Die Reihenfolge ist deshalb immer dieselbe: erst der Stuhl, dann der Tisch, dann der Bildschirm. Der Stuhl sitzt richtig, wenn die Füße flach auf dem Boden stehen und hinter den Knien noch etwas Platz bleibt. Die Armlehnen liegen dann ungefähr auf Höhe der Tischplatte, damit die Schultern locker bleiben. Der Bildschirm steht so weit weg, dass die Augen entspannt bleiben, und so hoch, dass der Blick leicht nach unten geht.

Ergonomie im Büro ist keine freiwillige Leistung, sondern in mehreren Vorschriften geregelt. Wir nennen sie hier mit Paragraf und Nummer, damit Sie nachlesen können, statt uns glauben zu müssen.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen beurteilen, die nötigen Schutzmaßnahmen ableiten und das Ergebnis dokumentieren. Bei Bildschirmarbeit gehören körperliche und psychische Belastungen ausdrücklich dazu. Eine fehlende oder unvollständige Beurteilung ist der häufigste Beanstandungsgrund bei Kontrollen.
Ausreichend Raum für wechselnde Haltungen, blend- und reflexionsfreie Aufstellung der Bildschirme, passende Beleuchtung. Fußstütze und Manuskripthalter sind auf Wunsch bereitzustellen, wenn anders keine günstige Haltung erreichbar ist. Bildschirmarbeit ist zu unterbrechen.
Seit Juli 2024 gibt es eine eigenständige Technische Regel für Bildschirmarbeit, die auch Telearbeit und Homeoffice erfasst. Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Das nennt sich Vermutungswirkung und ist im Streitfall Gold wert.
Beschäftigten an Bildschirmgeräten ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge zur Sehschärfe anzubieten. Ergibt sich ein Bedarf, sind spezielle Sehhilfen bereitzustellen, umgangssprachlich die Bildschirmbrille. Es ist ein Angebot, keine Zwangsuntersuchung.
Als Praxisleitfaden gilt außerdem die DGUV Information 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze". Sie ist keine eigene Rechtsvorschrift, übersetzt die Anforderungen aber in konkrete Maße und Checklisten. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung bleibt in jedem Fall beim Arbeitgeber. Wir liefern dazu Zuarbeit, mehr auf der Seite Ergonomie-Beratung für Firmen.
Vorschriften sagen, was erreicht werden muss. Normen sagen, wie ein Möbel dafür gebaut und geprüft sein sollte. Vier sind für Büroarbeitsplätze maßgeblich.
| Norm | Gegenstand | Wofür sie steht |
|---|---|---|
| DIN EN 527 | Büro-Arbeitstische | Maße, Sicherheit und Prüfverfahren für Schreibtische. |
| DIN EN 1335 | Büro-Arbeitsstuhl | Maße, Sicherheit und Prüfung von Bürodrehstühlen, ausgelegt auf den täglichen Gebrauch. |
| DIN EN ISO 9241 | Ergonomie der Mensch-System-Interaktion | Teil 5 behandelt Arbeitsplatz und Körperhaltung, Teil 303 die Anforderungen an Bildschirme. |
| DIN 33402 | Körpermaße des Menschen | Liefert die Perzentile, auf denen jede ergonomische Einstellung aufbaut. |
Feste Schreibtische haben nach DIN EN 527-1 eine Regelhöhe von rund 740 Millimetern. Höhenverstellbare Steh-Sitz-Tische decken mit einem Verstellbereich von grob 650 bis 1250 Millimetern beide Haltungen ab. Weitere Millimeterwerte, die im Netz kursieren, unterscheiden sich je nach Normausgabe. Deshalb nennen wir sie nicht, sondern stellen die Möbel bei Ihnen auf die Person ein.
Aus Vorschriften werden vier ganz handfeste Fragen. Muskel-Skelett-Beschwerden zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeitstage, das bestätigen die Gesundheitsreports der Krankenkassen regelmäßig. Genau dort setzt eine ordentlich eingerichtete Fläche an.
Einstellbar in Höhe, Sitztiefe, Lehnenkraft und Armlehnen, und zwar auf die Person, die darauf sitzt. Ein guter Stuhl in Werkseinstellung bleibt ein schlecht eingestellter Stuhl.
Bürodrehstühle ansehenFeste Tische liegen nach DIN EN 527-1 bei einer Regelhöhe von rund 740 Millimetern. Höhenverstellbare Modelle decken mit grob 650 bis 1250 Millimetern Sitzen und Stehen ab.
Höhenverstellbare SchreibtischeDeckenlicht allein lässt den Tisch im Schatten, reines Indirektlicht macht den Raum flau. Arbeitslicht gehört an den Platz, und Reflexionen auf dem Bildschirm sind eine Frage der Anordnung.
BürobeleuchtungWo mehrere Menschen telefonieren, hält eine kurze Nachhallzeit den Pegel unten und die Konzentration oben. Absorber und Stellwände gehören deshalb zur Arbeitsplatzgestaltung.
AkustiklösungenManchmal reicht die übliche Ausstattung nicht, etwa nach einer Erkrankung oder einem Unfall. Dann kommen Kostenträger ins Spiel, die eine besondere Ausstattung übernehmen können. Das läuft über einen Antrag, und der verlangt unter anderem einen Kostenvoranschlag von einem Fachhändler.
Wer wofür zuständig ist, welche Unterlagen dazugehören und was wir dabei übernehmen, steht auf der eigenen Seite dazu.
Zur AntragstellungFür betriebliche Gesundheitsförderung gibt es steuerliche Vorteile und Zuschüsse der Krankenkassen. Der Rahmen steht in § 3 Nr. 34 EStG sowie in §§ 20 und 20b SGB V. Ergonomische Ausstattung im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse wird davon oft gar nicht erfasst, weil sie schlicht Arbeitsmittel ist.
Ob und in welcher Höhe das in Ihrem Fall greift, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Krankenkasse. Wir richten ein, wir beraten nicht steuerlich.
Das Gesetz schreibt keine Marke und kein Modell vor, es schreibt ein Ergebnis vor. Sie müssen die Arbeitsplätze beurteilen und so gestalten, dass sie sicher und gesundheitsgerecht sind. Was dafür nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und den Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung. In der Praxis führt das bei Bildschirmarbeit fast immer zu verstellbaren Stühlen und Tischen.
Die ASR A6 „Bildschirmarbeit" ist seit dem 1. Juli 2024 die eigenständige Technische Regel für Bildschirmarbeitsplätze, auch im Homeoffice. Technische Regeln konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung. Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Verordnung zu erfüllen. Deshalb ist sie der praktische Maßstab, an dem sich Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften orientieren.
Für Telearbeitsplätze, die der Arbeitgeber eingerichtet hat, gelten die Anforderungen ebenfalls, und die ASR A6 erfasst sie ausdrücklich. Für gelegentliches mobiles Arbeiten am Küchentisch ist die Lage anders. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, klären Sie am besten mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Ein Stuhl wirkt nur zusammen mit der Tischhöhe, der Bildschirmhöhe und dem Licht. Wir sehen regelmäßig teure Stühle, die zu hoch stehen, weil der Tisch nicht verstellbar ist. Deshalb sehen wir uns den Platz als Ganzes an, nicht ein Möbelstück.
Dafür gibt es Kostenträger, die Arbeitsplatzausstattung übernehmen können, unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag. Welche das sind, was der Antrag braucht und welche Rolle wir dabei spielen, steht auf unserer Seite zur Antragstellung.
Ein Berater kommt in Ihre Räume, stellt die Plätze auf die Personen ein und hält fest, was sich ohne Anschaffung verbessern lässt. Sie bekommen eine schriftliche Zusammenfassung, die Sie für Ihre Gefährdungsbeurteilung verwenden können.
Guten Tag! Haben Sie Fragen zu Büromöbeln, Planung oder einem Termin im Showroom? Schreiben Sie uns gerne, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.