Unser Ergonomie-Experte kommt kostenlos zu Ihnen, stellt jeden Stuhl und Schreibtisch richtig ein und prüft Ihre Büroarbeitsplätze nach ArbStättV und den geltenden DIN-Normen. Als Ergebnis erhalten Sie klare Empfehlungen, die Sie in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen können.
Kein Verkaufsgespräch, sondern echte Arbeit an Ihren Arbeitsplätzen. Alles, was ein Büro ergonomisch und rechtssicher macht.
Wir sichten Stühle, Tische, Monitore und die Umgebung, Platz für Platz.
Sitzhöhe, Sitztiefe, Lordosenstütze und Armlehnen, passend zu jeder Person.
Richtige Arbeitshöhe, Sitz-Steh-Wechsel und Beinfreiheit nach DIN EN 527.
Monitorhöhe, Neigung, Abstand und blendfreie Aufstellung nach DIN EN ISO 9241.
Beleuchtung, Blendung und Raum nach ASR A6, ASR A3.4 und ASR A1.2.
Priorisierte Handlungsempfehlungen als Unterstützung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Büroarbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten und dies zu beurteilen. Muskel-Skelett-Beschwerden zählen dabei zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Genau hier setzt eine gute Ergonomie an.
Dreizehn Regelwerke, sortiert von innen nach außen. Die ersten vier betreffen den Arbeitsplatz selbst, die übrigen die Fläche darum herum. Wir nennen sie hier vollständig, damit Sie prüfen können, worauf sich unsere Aussagen stützen.
Seit 01.07.2024 die einschlägige Technische Regel für Bildschirmarbeitsplätze, auch für Telearbeit.
Maße und Sicherheit von Schreibtischen, inklusive Sitz-Steh-Verstellung.
Maße, Verstellbarkeit und Sicherheit von Bürodrehstühlen.
Gestaltung von Arbeitsplatz, Körperhaltung und Anzeigen (Teil 5 und 303).
Die gesetzliche Grundlage für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze. Unsere Planungen orientieren sich daran.
Mindestflächen und Bewegungsraum je Arbeitsplatz. Entscheidet mit, wie viele Plätze auf eine Fläche passen.
Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Blendung und Tageslicht am Arbeitsplatz.
Mindestbreiten für Flucht- und Rettungswege. Die Stellplanung entscheidet, ob sie frei bleiben.
Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandschutzzeichen. Wir bringen sie nicht an, aber Möbel und Stellwände dürfen sie nicht verdecken.
Empfohlene Temperaturen je Arbeitsbereich und Maßnahmen bei sommerlicher Hitze. Für uns ein Thema bei Verschattung und Platzwahl, nicht bei der Technik.
Bewegungsflächen, unterfahrbare Tische und erreichbare Bedienhöhen. Bei Bedarf berücksichtigen wir das mit.
Messverfahren für Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit. Teil 3 behandelt ausdrücklich Großraumbüros.
Klassifizierung von Baustoffen und Möbeln, national und europäisch. Wichtig in Schulen, Kliniken, Pflege und Verwaltung. Die Klasse weist der Hersteller je Material nach.
Die Vorschriften und Normen dahinter stehen ausführlich unter Ergonomie im Büro. Wenn eine Ausstattung über einen Kostenträger laufen soll, führt Antragstellung und Zuschüsse durch das Verfahren.
Zwei Abgrenzungen, damit hier nichts Falsches steht: Kennzeichnung und Raumtemperatur sind Aufgaben des Arbeitgebers, nicht Teil unserer Lieferung. Wir denken sie mit, bringen aber keine Schilder an und planen keine Klimatechnik. Und eine Brandklasse für ein bestimmtes Möbel weist immer der Hersteller nach, sie hängt am Material.
Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und verschaffen uns ein Bild von den Arbeitsplätzen und Abläufen.
Stuhl, Tisch, Monitor und Sehabstand werden direkt für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter justiert.
Beleuchtung, Blendung, Bewegungsflächen und Akustik prüfen wir gegen die geltenden Regeln.
Sie erhalten eine verständliche, nach Wirkung priorisierte Liste konkreter Maßnahmen.
Auf Wunsch als schriftliche Zuarbeit, die Sie in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen können.
Hinweis: Ob und in welcher Höhe Zuschüsse oder Steuervorteile (etwa nach § 3 Nr. 34 EStG oder über Ihre Krankenkasse) für ergonomische Maßnahmen infrage kommen, klären Sie bitte individuell mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Krankenkasse.
In unter einer Minute. Sagen Sie uns kurz, worum es geht, wir melden uns mit einem Terminvorschlag.
Ihre Anfrage für eine kostenlose Ergonomieberatung ist eingegangen. Wir melden uns zeitnah telefonisch, um Ihren Wunschtermin abzustimmen.

Lieber direkt sprechen? 0261 579780
Thomas Hürter, Inhaber
Ja. Der Vor-Ort-Termin ist für Unternehmen in Koblenz und Umgebung kostenlos und unverbindlich. Wir sehen ihn als ersten Schritt einer Zusammenarbeit. Ob Sie danach Möbel bei uns beziehen, entscheiden allein Sie.
Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bleibt Aufgabe des Arbeitgebers. Unsere Auswertung unterstützt Sie dabei mit einer fachlichen Bestandsaufnahme und konkreten Empfehlungen, die Sie einfließen lassen können.
Das hängt von der Anzahl der Arbeitsplätze ab. Für ein kleineres Team planen wir meist ein bis zwei Stunden ein, bei größeren Firmen stimmen wir den Umfang vorab mit Ihnen ab.
Möglicherweise. Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind unter bestimmten Voraussetzungen bis 600 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr steuerlich begünstigt (§ 3 Nr. 34 EStG), und Krankenkassen fördern teils Maßnahmen nach §§ 20, 20b SGB V. Ob das in Ihrem Fall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Krankenkasse.
Wir beraten die Arbeitsplätze in Ihren Betriebsräumen. Themen wie die Ausstattung mobiler Arbeitsplätze und der Rückkehr aus dem Homeoffice besprechen wir dabei gern mit.
Guten Tag! Haben Sie Fragen zu Büromöbeln, Planung oder einem Termin im Showroom? Schreiben Sie uns gerne, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.