Büro-Creativ GmbH
Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen

Kostenlose Ergonomieberatung für Ihr Unternehmen, direkt am Arbeitsplatz

Unser Ergonomie-Experte kommt kostenlos zu Ihnen, stellt jeden Stuhl und Schreibtisch richtig ein und prüft Ihre Büroarbeitsplätze nach ArbStättV und den geltenden DIN-Normen. Als Ergebnis erhalten Sie klare Empfehlungen, die Sie in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen können.

100% kostenlosVor Ort bei IhnenNach ArbStättV & DIN
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Im kostenlosen Termin enthalten

Was unser Experte bei Ihnen macht

Kein Verkaufsgespräch, sondern echte Arbeit an Ihren Arbeitsplätzen. Alles, was ein Büro ergonomisch und rechtssicher macht.

Ist-Analyse jedes Arbeitsplatzes

Wir sichten Stühle, Tische, Monitore und die Umgebung, Platz für Platz.

Stuhl individuell einstellen

Sitzhöhe, Sitztiefe, Lordosenstütze und Armlehnen, passend zu jeder Person.

Schreibtisch & Steh-Sitz-Rhythmus

Richtige Arbeitshöhe, Sitz-Steh-Wechsel und Beinfreiheit nach DIN EN 527.

Bildschirm & Sehabstand

Monitorhöhe, Neigung, Abstand und blendfreie Aufstellung nach DIN EN ISO 9241.

Licht, Akustik & Bewegungsflächen

Beleuchtung, Blendung und Raum nach ASR A6, ASR A3.4 und ASR A1.2.

Dokumentation als Zuarbeit

Priorisierte Handlungsempfehlungen als Unterstützung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Warum das wichtig ist

Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz ist Arbeitgeberpflicht

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Büroarbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht zu gestalten und dies zu beurteilen. Muskel-Skelett-Beschwerden zählen dabei zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit in Deutschland. Genau hier setzt eine gute Ergonomie an.

Regelwerke

Nach welchen Vorgaben wir planen

Dreizehn Regelwerke, sortiert von innen nach außen. Die ersten vier betreffen den Arbeitsplatz selbst, die übrigen die Fläche darum herum. Wir nennen sie hier vollständig, damit Sie prüfen können, worauf sich unsere Aussagen stützen.

Der Arbeitsplatz selbst

ASR A6
Bildschirmarbeit

Seit 01.07.2024 die einschlägige Technische Regel für Bildschirmarbeitsplätze, auch für Telearbeit.

DIN EN 527
Büro-Arbeitstische

Maße und Sicherheit von Schreibtischen, inklusive Sitz-Steh-Verstellung.

DIN EN 1335
Büro-Arbeitsstühle

Maße, Verstellbarkeit und Sicherheit von Bürodrehstühlen.

DIN EN ISO 9241
Bildschirmergonomie

Gestaltung von Arbeitsplatz, Körperhaltung und Anzeigen (Teil 5 und 303).

Die Fläche darum herum

ArbStättV
Arbeitsstättenverordnung

Die gesetzliche Grundlage für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze. Unsere Planungen orientieren sich daran.

ASR A1.2
Raumabmessungen und Bewegungsflächen

Mindestflächen und Bewegungsraum je Arbeitsplatz. Entscheidet mit, wie viele Plätze auf eine Fläche passen.

ASR A3.4
Beleuchtung und Sichtverbindung

Anforderungen an Beleuchtungsstärke, Blendung und Tageslicht am Arbeitsplatz.

ASR A2.3
Fluchtwege und Notausgänge

Mindestbreiten für Flucht- und Rettungswege. Die Stellplanung entscheidet, ob sie frei bleiben.

ASR A1.3
Sicherheitskennzeichnung

Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen sowie Brandschutzzeichen. Wir bringen sie nicht an, aber Möbel und Stellwände dürfen sie nicht verdecken.

ASR A3.5
Raumtemperatur

Empfohlene Temperaturen je Arbeitsbereich und Maßnahmen bei sommerlicher Hitze. Für uns ein Thema bei Verschattung und Platzwahl, nicht bei der Technik.

DIN 18040
Barrierefreies Bauen

Bewegungsflächen, unterfahrbare Tische und erreichbare Bedienhöhen. Bei Bedarf berücksichtigen wir das mit.

DIN EN ISO 3382
Raumakustik

Messverfahren für Nachhallzeit und Sprachverständlichkeit. Teil 3 behandelt ausdrücklich Großraumbüros.

DIN 4102, DIN EN 13501
Brandverhalten

Klassifizierung von Baustoffen und Möbeln, national und europäisch. Wichtig in Schulen, Kliniken, Pflege und Verwaltung. Die Klasse weist der Hersteller je Material nach.

Die Vorschriften und Normen dahinter stehen ausführlich unter Ergonomie im Büro. Wenn eine Ausstattung über einen Kostenträger laufen soll, führt Antragstellung und Zuschüsse durch das Verfahren.

Zwei Abgrenzungen, damit hier nichts Falsches steht: Kennzeichnung und Raumtemperatur sind Aufgaben des Arbeitgebers, nicht Teil unserer Lieferung. Wir denken sie mit, bringen aber keine Schilder an und planen keine Klimatechnik. Und eine Brandklasse für ein bestimmtes Möbel weist immer der Hersteller nach, sie hängt am Material.

So läuft es ab

In fünf Schritten zum ergonomischen Büro

01

Termin & Ist-Analyse vor Ort

Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen und verschaffen uns ein Bild von den Arbeitsplätzen und Abläufen.

02

Individuelle Einstellung am Platz

Stuhl, Tisch, Monitor und Sehabstand werden direkt für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter justiert.

03

Umgebungscheck

Beleuchtung, Blendung, Bewegungsflächen und Akustik prüfen wir gegen die geltenden Regeln.

04

Auswertung & Empfehlungen

Sie erhalten eine verständliche, nach Wirkung priorisierte Liste konkreter Maßnahmen.

05

Dokumentation

Auf Wunsch als schriftliche Zuarbeit, die Sie in Ihre Gefährdungsbeurteilung einfließen lassen können.

Wann sich der Termin lohnt

Typische Anlässe für eine Ergonomieberatung

Umzug oder neue Räume
Neue Mitarbeiter im Team
Hoher Krankenstand / Rückenklagen
Rückkehr aus dem Homeoffice
Anstehende Beschaffung von Möbeln
Gefährdungsbeurteilung erfüllen

Hinweis: Ob und in welcher Höhe Zuschüsse oder Steuervorteile (etwa nach § 3 Nr. 34 EStG oder über Ihre Krankenkasse) für ergonomische Maßnahmen infrage kommen, klären Sie bitte individuell mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Krankenkasse.

Kostenlos & unverbindlich

Vor-Ort-Termin anfragen

In unter einer Minute. Sagen Sie uns kurz, worum es geht, wir melden uns mit einem Terminvorschlag.

Schritt 1 von 520%

Was ist der Anlass?

Damit wir uns optimal vorbereiten.

Portrait von Thomas Hürter, Inhaber von Büro-Creativ GmbH

Lieber direkt sprechen? 0261 579780
Thomas Hürter, Inhaber

Häufige Fragen

Fragen zur Ergonomieberatung

Ist die Ergonomieberatung wirklich kostenlos?

Ja. Der Vor-Ort-Termin ist für Unternehmen in Koblenz und Umgebung kostenlos und unverbindlich. Wir sehen ihn als ersten Schritt einer Zusammenarbeit. Ob Sie danach Möbel bei uns beziehen, entscheiden allein Sie.

Ersetzt die Beratung die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz bleibt Aufgabe des Arbeitgebers. Unsere Auswertung unterstützt Sie dabei mit einer fachlichen Bestandsaufnahme und konkreten Empfehlungen, die Sie einfließen lassen können.

Wie lange dauert ein Termin?

Das hängt von der Anzahl der Arbeitsplätze ab. Für ein kleineres Team planen wir meist ein bis zwei Stunden ein, bei größeren Firmen stimmen wir den Umfang vorab mit Ihnen ab.

Gibt es Zuschüsse für ergonomische Maßnahmen?

Möglicherweise. Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind unter bestimmten Voraussetzungen bis 600 Euro pro Mitarbeitendem und Jahr steuerlich begünstigt (§ 3 Nr. 34 EStG), und Krankenkassen fördern teils Maßnahmen nach §§ 20, 20b SGB V. Ob das in Ihrem Fall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Krankenkasse.

Kommen Sie auch in mein Homeoffice-Setup im Büro?

Wir beraten die Arbeitsplätze in Ihren Betriebsräumen. Themen wie die Ausstattung mobiler Arbeitsplätze und der Rückkehr aus dem Homeoffice besprechen wir dabei gern mit.