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Bürostuhl über die Rentenversicherung: so läuft der Antrag

Wenn die übliche Ausstattung nicht mehr reicht, kann ein Kostenträger den Zuschuss für einen ergonomischen Arbeitsplatz übernehmen. Auf dieser Seite steht, wer wofür zuständig ist, welche Unterlagen dazugehören und welchen Teil wir als Fachhändler übernehmen. Und welchen nicht.

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Wer zahlt

Drei Stellen kommen als Kostenträger infrage

Welche davon zuständig ist, hängt an zwei Fragen: wie lange Sie versicherungspflichtig beschäftigt waren und worauf die Beschwerden zurückgehen. Die Auskunft dazu bekommen Sie bei der jeweiligen Stelle kostenlos.

Der häufigste Fall

Deutsche Rentenversicherung

Zuständig, wenn Sie mindestens 15 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren oder wenn ein Heilverfahren, also eine Reha, vorausgegangen ist. Die Ausstattung gilt dann als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.

Nach Unfall oder Berufskrankheit

Berufsgenossenschaft

Zuständig, wenn die Beschwerden auf einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit zurückgehen. Dann läuft die Ausstattung über die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei kürzerer Versicherungszeit

Agentur für Arbeit

Zuständig, wenn die Voraussetzungen der Rentenversicherung nicht erfüllt sind, etwa weil noch keine 15 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung zusammengekommen sind.

Je nach Lebenslage können weitere Stellen zuständig sein. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie bei der Rentenversicherung an und schildern Sie den Fall. Dort wird auch weiterverwiesen, wenn eine andere Stelle zuständig ist.

Was dazugehört

Vier Unterlagen braucht der Antrag

Anträge scheitern selten am Willen und häufig an einer fehlenden Anlage. Diese vier Punkte sollten vollständig sein, bevor Sie einreichen.

Fachärztliches Attest
In der Regel vom Orthopäden. Es beschreibt die Einschränkung und begründet, warum eine besondere Ausstattung nötig ist.
Verordnung des Sitzes
Häufig als Entlassungsbericht nach einer Reha, in dem ein dreidimensional beweglicher Sitz verordnet wird.
Tätigkeitsbeschreibung
Eine ausführliche Beschreibung Ihrer Arbeit: wie viele Stunden am Bildschirm, welche Haltungen, welche Wege.
Kostenvoranschlag
Von einem qualifizierten Fachhändler, mit Modell, Ausstattung und Preis. Diesen Teil übernehmen wir.

Wie der Antrag heißt

Bei der Deutschen Rentenversicherung läuft er unter „Leistungen zur Teilhabe für Versicherte", also als Rehabilitationsantrag. Dazu gehören die Anlagen G130 und G103. Die Formulare bekommen Sie bei Ihrem Kostenträger, online oder in der Auskunfts- und Beratungsstelle.

Lassen Sie sich von den Nummern nicht abschrecken. Die Auskunftsstellen helfen beim Ausfüllen, und der medizinische Teil kommt ohnehin von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Das übernehmen wir

Beratung zur passenden Ausstattung, Probesitzen mit den infrage kommenden Modellen und der Kostenvoranschlag als qualifizierter Fachhändler. Nach der Bewilligung liefern und montieren wir, und der Stuhl wird bei Ihnen auf Sie eingestellt.

Was wir nicht tun: den Antrag einreichen, ihn bearbeiten oder eine Bewilligung in Aussicht stellen. Das entscheidet allein der Kostenträger.

Der Weg

In fünf Schritten zum bewilligten Arbeitsplatz

  1. 1

    Ärztlich abklären

    Erst kommt die medizinische Seite: Attest und, wenn vorhanden, der Entlassungsbericht mit der Verordnung. Ohne diese Grundlage hat ein Antrag keine Aussicht.

  2. 2

    Zuständigkeit klären

    Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft oder Agentur für Arbeit. Wer zuständig ist, hängt an Versicherungszeit und Ursache. Im Zweifel fragen Sie dort direkt nach, die Auskunft ist kostenlos.

  3. 3

    Kostenvoranschlag holen

    Hier kommen wir ins Spiel. Wir sehen uns an, was Sie brauchen, lassen Sie die infrage kommenden Modelle probesitzen und stellen den Kostenvoranschlag aus.

  4. 4

    Antrag einreichen

    Der Antrag heißt bei der Rentenversicherung „Leistungen zur Teilhabe für Versicherte", dazu gehören die Anlagen G130 und G103. Eingereicht wird er von Ihnen, nicht von uns.

  5. 5

    Bescheid abwarten, dann liefern

    Kommt die Bewilligung, bestellen wir und liefern. Der Stuhl wird bei Ihnen aufgebaut und auf Sie eingestellt, das gehört bei uns dazu.

Welche Stühle und Tische dafür überhaupt infrage kommen, sehen Sie unter Bürodrehstühle und höhenverstellbare Schreibtische. Warum die Einstellung mindestens so wichtig ist wie das Modell, steht unter Ergonomie im Büro.

Unser Teil

Kostenvoranschlag für Ihren Antrag

Rufen Sie an oder kommen Sie vorbei. Wir sehen uns an, was Sie brauchen, Sie sitzen die infrage kommenden Modelle probe, und Sie bekommen den Kostenvoranschlag in der Form, die Ihr Kostenträger erwartet. Das kostet Sie nichts, auch wenn der Antrag am Ende abgelehnt wird.

Probesitzen ist in unserem Showroom in Koblenz möglich, siehe Showroom.

Häufige Fragen

Fragen zur Antragstellung

Übernehmen Sie den Antrag für mich?

Nein, und das darf auch niemand versprechen. Der Antrag läuft zwischen Ihnen und dem Kostenträger. Was wir übernehmen, ist der Teil, für den ein Fachhändler gebraucht wird: Wir beraten zur passenden Ausstattung, lassen Sie probesitzen und stellen den Kostenvoranschlag aus, der dem Antrag beiliegt.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Das entscheidet der Kostenträger, nicht wir, und es schwankt erheblich. Planen Sie eher in Wochen als in Tagen. Wir halten Ihnen den Kostenvoranschlag so lange offen und melden uns, wenn sich an einem Modell etwas ändert.

Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Dann können Sie Widerspruch einlegen, dafür gilt die Frist im Bescheid. Häufig fehlt schlicht eine Unterlage oder die Begründung ist zu knapp. Für die Beratung dazu sind der behandelnde Arzt, der Kostenträger selbst oder ein Sozialverband die richtigen Ansprechpartner. Ein neuer Kostenvoranschlag von uns kostet Sie nichts.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Es geht um Ihren Arbeitsplatz, deshalb ist der Arbeitgeber in der Praxis immer eingebunden, schon wegen der Tätigkeitsbeschreibung. Sprechen Sie früh mit ihm. Viele Betriebe unterstützen solche Anträge, weil sie selbst ein Interesse an einem Arbeitsplatz haben, an dem Sie beschwerdefrei arbeiten.

Gilt das nur für Stühle?

Nein. Beantragt werden auch höhenverstellbare Tische, Steh-Sitz-Lösungen oder besondere Eingabegeräte. Was im Einzelfall infrage kommt, richtet sich nach der ärztlichen Einschätzung und nach Ihrer Tätigkeit. Je nach Lage können neben den drei genannten Stellen weitere Kostenträger zuständig sein.

Diese Seite beschreibt einen Weg, sie ersetzt keine Beratung durch Ihren Kostenträger, Ihre Ärztin oder Ihren Arzt. Über die Bewilligung entscheidet allein der Kostenträger.